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SWK 23, 15. August 1996, Seite B 94

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wirtschaftskammer Wien

Betriebsbegriff

Die einheitliche Organisation (eines Betriebes im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes) tritt vor allem in der produktionstechnischen Leitung hervor. Sie ist daher noch nicht entscheidend beeinträchtigt, wenn bestimmte administrative, kaufmännische oder wirtschaftliche Agenden getrennt in einer Zentrale für eine Reihe von Betriebsstätten gemeinsam geführt werden. (Zu § 34 ArbVG; 9 Ob A 143/95)

S. B 95• Betriebsübernahme

Erwecken Änderungen des Firmenlogos, des Sortiments und bei den Ansprechpartnern des Personals für wichtige personalrechtliche Fragen bei Eingliederung einer Gesellschaft in eine Handelskette (Konzern) den Eindruck, daß eine Konzerngesellschaft an die Stelle der bisherigen Arbeitgeber-Gesellschaft getreten wäre, ist von einem Arbeitgeberwechsel mit Betriebsübernahme auszugehen. (Zu § 3 Abs. 1 AVRAG; 9 Ob A 147/95)

Buchauszug - Bucheinsicht

Das Recht auf Buchauszug enthebt den Angestellten der mühevollen Tätigkeit des Exzerpierens aus den Büchern seines Arbeitgebers. Die Bucheinsicht soll es ihm dagegen ermöglichen, die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Ansprüche zu überprüfen; es handelt sich hiebe...

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