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Sozialversicherungspflicht von Autoren- und Vortragsnebentätigkeiten
„Dienstnehmerähnlichkeit" als wesentliches Kriterium
Durch die 53. ASVG-Novelle werden Bestimmungen betreffend die Sozialversicherungspflicht von freien Dienstverträgen (§ 4 Abs. 4 ASVG) und dienstnehmerähnlichen Werkverträgen (§ 4 Abs. 5 ASVG) zum Teil wesentlich abgeändert, noch bevor diese überhaupt in Kraft getreten sind. Insbesondere wurde die Administration der beiden Tatbestände vereinheitlicht, sodaß die Subsumtion unter den einen oder anderen Typus für die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nicht mehr unmittelbar relevant ist. Auf Grundlage der nunmehr geltenden Bestimmungen soll die Sozialversicherungspflicht von Autoren- und Vortragsnebentätigkeiten untersucht werden.
Dazu muß unterschieden werden, ob eine entsprechende Tätigkeit im freien Dienstvertrag oder im dienstnehmerähnlichen Werkvertrag ausgeübt wird.
Während für den dienstnehmerähnlichen Werkvertrag neben den sonstigen Voraussetzungen auch die Dienstnehmerähnlichkeit für die Sozialversicherungspflicht gefordert ist, verlangt der freie Dienstvertrag diesen Umstand nicht.
Freier Dienstvertrag - Dienstnehmerähnlicher Werkvertrag
Ein freier Dienstvertrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer einem Auftraggeber in persönlicher Unabhängigkeit eine Dienstleistung, ein Wirken schuldet (ausführlich vgl. SWK-So...