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SWK 18, 20. Juni 1996, Seite R 56

Familienbeihilfe: Anspruch

Eine volljährige, wegen Behinderung erwerbsunfähige Person hat keinen Eigenanspruch auf

Familienbeihilfe, wenn Unterhaltspflichten der Eltern nicht mehr bestehen – (§ 6 Abs. 5 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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