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SWK 18, 20. Juni 1996, Seite R 56
Familienbeihilfe: Anspruch
• Eine volljährige, wegen Behinderung erwerbsunfähige Person hat keinen Eigenanspruch auf
Familienbeihilfe, wenn Unterhaltspflichten der Eltern nicht mehr bestehen – (§ 6 Abs. 5 FLAG), (Abweisung)
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