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Vergnügungssteuer Wien
• Ein Warengewinnautomat der Type "Talismat", der gleichzeitig mit unterschiedlichen Warenarten gefüllt ist, unterliegt in Wien der
Vergnügungssteuer – (§ 6 Abs. 1 Wr. VGSG), (Abweisung)
(5 VwGH-Erk. , 95/17/0411, , 95/17/0412, , 95/17/0413, , 95/17/0414, , 95/17/0415)