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Baurecht: IFB?
• Beim
Baurecht können die abgezinsten Bauzinsen nicht aktiviert und dafür der Investitionsfreibetrag beansprucht werden – (§ 10 EStG 1972)
Die beschwerdeführende GmbH schloß im Jahre 1987 mit einer Stadtgemeinde einen Baurechtsvertrag für einen Zeitraum von 80 Jahren ab. Für die Bilanz zum 31. März S. R 541988 ermittelte die Beschwerdeführerin die Anschaffungskosten des Baurechts mit 16.813.932 S (Grunderwerbsteuer 209.397 S zuzüglich abgezinster Verbindlichkeit an die Stadtgemeinde aus dem Baurechtsvertrag 16.604.535 S). Hierauf wurden stille Rücklagen aus einem Verkauf einer Liegenschaft übertragen (624.048 S) und die verbleibenden 16.189.884 S unter dem Titel Baurecht als Aktivposten der Bilanz ausgewiesen. Die kapitalisierte, auf die gesamte Vertragsdauer entfallende Bauzinsverpflichtung (16.604.535 S) wurde passiviert. Die Beschwerdeführerin machte einen Investitionsfreibetrag von 20% geltend.
"Mit der Frage der aktivierungsfähigen Anschaffungskosten eines Baurechtes hat sich der Verwaltungsgerichtshof in seinem ... Erkenntnis vom , 936/74, Slg. 4803/F, auseinandergesetzt und ist dabei zu folgender Auffassung gelangt: Auch wenn es zutrifft, daß es sich beim Baurecht um ein Wirtschaf...