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SWK 18, 20. Juni 1996, Seite E 18
Essenseinladung
Essenseinladung (§ 20 EStG)
Wird der Steuerberater vom Klienten zum Essen eingeladen, dann stellen die Kosten keinen Werbeaufwand dar. (LS 18/96 in FJ 1996, 96)