zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 1996, Seite E 18

Arbeitskleidung nicht bei Beamten

Arbeitskleidung nicht bei Beamten (§ 16 EStG)

Für einen Beamten in der Protokollabteilung des Bundeskanzleramtes sind fünf Hemden, zwei Krawatten, eine Hose, zwei Gürtel und Schuhe – auch wenn sie eine besonders festliche Kleidung darstellen – keine Arbeitskleidung. ()

Daten werden geladen...