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Geschäftsführer einer inländischen GmbH
Geschäftsführer einer inländischen GmbH (§ 1 EStG)
Wird dem Geschäftsführer von seiner Mutter die von ihr als Hauptmieterin angemietete Wohnung bei Bedarf (in vier Jahren wurde die Wohnung dreimal für längere Zeiträume zur Verfügung gestellt) überlassen, dann bedeutet dies für sich alleine nicht, daß dem Geschäftsführer jederzeit die tatsächliche Verfügungsgewalt zustehe. Die jeweilige Überlassung der Wohnung durch die Mutter stellt sich als Ausfluß deren tatsächlicher Verfügungsgewalt dar. Auch der Umstand, daß der Geschäftsführer immer wieder ein Hotelzimmer benützt, führt zu keinem Wohnsitz (Hotelzimmer gilt nur bei Dauermiete als Wohnsitz, vgl. ). Daher war der Geschäftsführer in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig. ()