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Botschaftsangehörige
Botschaftsangehörige (§ 1 EStG)
Ein Dolmetscher des saudiarabischen Kulturbüros in Wien wäre nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen als Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals befreit, wenn er weder österreichischer Staatsbürger noch ständig ansässig in Österreich ist. Da der Dolmetscher sich bereits seit 1974 in Österreich aufhält, um zu studieren, gilt er während seiner Tätigkeit ab 1977 als ständig ansässig. ()