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Feststellungsbescheid nach§ 188 BAO und DBA-Recht
(SWK) – In der Praxis tauchen immer wieder Zweifel auf, wieweit die Doppelbesteuerungsabkommen bei Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO bereits zu berücksichtigen sind. Mag. Christoph Urtz hat sich in einem Beitrag, der in der Mai-Ausgabe der im Verlag Linde erscheinenden Fachzeitschrift "Steuer & Wirtschaft International" (SWI) veröffentlicht ist, diesem Problem gewidmet. Er unterscheidet dabei zwischen der Befreiungs- und der Anrechnungsmethode. Der Umfang der befreiten Einkünfte ist demnach ebensowenig bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte zu berücksichtigen wie die Höhe der anrechenbaren ausländischen Steuer. Mag. Urtz weist nach, daß es Sache des Wohnsitzfinanzamtes des Gesellschafters einer Personengesellschaft ist, die Voraussetzungen über die Abkommensanwendung festzustellen.