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SWK 16, 1. Juni 1996, Seite R 45

Berufungsverfahren

Tritt die

Abgabepflichtige den (erstmals) in der Berufungsvorentscheidung enthaltenen Fakten nicht entgegen, so kann die Berufungsbehörde diese Fakten als richtig annehmen – (§ 279 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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