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SWK 16, 1. Juni 1996, Seite 045

Parkometergesetz Wien

Zur Entscheidung über eine Berufung gegen eine Bestrafung wegen Übertretung nach dem Wiener

Parkometergesetz ist auch für einen außerhalb Wiens wohnenden Beschwerdeführer der Unabhängige Verwaltungssenat Wien zuständig – (§ 27 Abs. 1 VStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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