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GrESt: Erbschaftskauf
• Ein Erbschaftskauf oder eine
Erbschaftsschenkung ist ein Erwerbsvorgang, der grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegt – (§ 1 Abs. 1 Z 3 GrEStG)
"Der Erbschaftskauf ist die entgeltliche Veräußerung des Erbrechts zwischen Erbanfall und Einantwortung (§§ 1278 f. ABGB); er bedarf der Form des Notariatsaktes oder des gerichtlichen Protokolls. Die vom Gesetz nicht besonders geregelte Erbschaftsschenkung ist die unentgeltliche Veräußerung des Erbrechtes. Im Falle eines Erbschaftskaufes oder einer Erbschaftsschenkung tritt der Käufer bzw. der Beschenkte an die Stelle des Erben und wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Er übernimmt daher auch die im Nachlaß befindlichen Rechte und Pflichten ... Demnach gehen im Falle eines Erbschaftskaufes wie einer Erbschaftsschenkung alle Nachlaßverbindlichkeiten auf den Rechtsnachfolger über." (Abweisung)
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