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Eine nicht im Einzelnen ausgehandelte Verzugsklausel eines Verbraucherkreditvertrages, die das gesamte Darlehen automatisch fällig stellt, wenn eine ausstehende Rate nicht innerhalb einer 30-tägigen Nachfrist bezahlt wird, ist nichtig, sofern sie einen unverhältnismäßigen vertraglichen Nachteil für den Verbraucher verursacht
https://doi.org/10.47782/oeba20230503790
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – RL 93/13/EWG – Art 3 Abs 1 – Art 4 – Kriterien für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Klausel – Klausel über die vorzeitige Fälligstellung eines Darlehens – Vertragliche Befreiung von der Pflicht zur Mahnung;
1. Das Urteil vom , Banco Primus (C-421/14, EU:C:2017:60), ist dahin auszulegen, dass die Kriterien, die darin für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel iSv Art 3 Abs 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen entwickelt wurden, insb für die Beurteilung des erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnisses der vertraglichen Rechte und Pflichten, das diese Klausel zum Nachteil des Verbrauchers verursacht, nicht so zu betrachten sind, dass sie entweder kumulativ oder alternativ erfüllt sein müssen, sondern vielmehr als Teil der Gesamtheit der den Abschluss des betreffenden Vertrags begleitenden Umstände zu verstehen sind, die vom nationalen Gericht zu prüfen sind, um festzustellen, ob eine Vertragsklausel iSv Art 3 Abs 1 der...