Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Auto im Sparpaket
Konsequenzen des Strukturanpassungsgesetzes für PKW und Kombi
Die für die Einkommen- und Umsatzsteuer relevanten Auswirkungen des Strukturanpassungsgesetzes 1996auf PKW und Kombi sollen im folgenden aufgezeigt werden.
1. Die Verordnung für PKW und Kombi
Die Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen ist gewissermaßen der Angelpunkt der neuen Autoregelungen des Sparpaketes, da sie für die Einkommensteuer und Umsatzsteuer gilt. Der gemeinsam mit der Regierungsvorlage ausgearbeitete VO-Entwurf wird nochmals abgeändert und soll folgende Leitlinien umfassen:
Steuerlich gelten folgende Fahrzeuge nicht als PKW und Kombi und berechtigen damit zum Vorsteuerabzug, kürzerer Nutzungsdauer und IFB bzw. unterliegen nicht der Angemessenheitsprüfung:
• LKW
• Autobusse und Klein-Autobusse (derzeit ist eine Beförderungskapazität von mehr als 8 Personen inkl. Lenker erforderlich)
• Kastenwagen, Pritschenwagen und Leichenwagen
– Kastenwagen sind Fahrzeuge mit einem kastenförmigen Laderaum, der vom Führerhaus abgesetzt ist ("Buckel"), oder bei denen werkseitig der Laderaum an der unteren und oberen Kante der Längsseite eine Länge von mehr als 1,5 m aufweist. Der Laderaum hat keine Fenster, einen durchgehe...