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Beteiligungserträge - Endbesteuerung oder Veranlagung?
Welche Auswirkungen hat das StruktAnpG auf die Vorteilhaftigkeitsentscheidung?
In der folgenden Abhandlung wird untersucht, welche Auswirkungen das Strukturanpassungsgesetz (StruktAnpG) 1996 auf die Vorteilhaftigkeitsentscheidung zwischen Endbesteuerung und tarifmäßiger Besteuerung zum halben Durchschnittssteuersatz hat.
1. Die maßgeblichen Änderungen durch das StruktAnpG 1996
• Die Kapitalertragsteuer wird für Kapitalerträge i. S. d. § 93 Abs. 1 und 2 EStG (worunter auch Beteiligungserträge fallen) mit Wirkung von auf 25% erhöht, wenn der Zufluß der Erträge ab diesem Zeitpunkt erfolgt.
• Ab dem Veranlagungsjahr 1997 wird der allgemeine Absetzbetrag ab einem Einkommen von 200.100 S linear derart verringert, daß bei einem Einkommen von 500.000 S kein allgemeiner Absetzbetrag mehr zusteht.
Da die für die weitere Untersuchung maßgeblichen Bestimmungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten, werden die Vorteilhaftigkeitsüberlegungen sowohl für 1996 als auch für 1997 dargestellt.
2. Die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes
Der Durchschnittssteuersatz berechnet sich sowohl 1996 als auch 1997 nach folgender, durch § 33 Abs. 10 EStG normierte Formel (vgl. Abb. 1):
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Einkommen x Grenzsteuersatz – Konstante – Absetzbeträge |
Einkommen |
Abb. 1 |
Ab der Veranlagung 1997 ist allerdings zusätzlich die Einschleifw...