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SWK 9, 20. März 1996, Seite R 14
Abgabenexekution: Pfändung
• Wenn ein rechtskräftiger
Sicherstellungsauftrag vorliegt, kann das Finanzamt bestehende Forderungen des Abgabenschuldners pfänden – (§ 71 AbgEO), (Abweisung)
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