Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 1996, Seite R 13
Ausstehende Bezüge
• Ein vom Arbeits- und Sozialgericht zugesprochener Betrag für
ausstehende Bezüge aus dem vom Arbeitgeber gekündigten Dienstverhältnis ist zum begünstigten Steuersatz und nicht zum Belastungsprozentsatz zu versteuern – (§ 67 Abs. 6 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()