zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 1996, Seite R 13

Wasseranschluß NÖ

Ein Verzicht der Gemeinde auf die

Wasseranschlußgebühr und Kanalanschlußgebühr gilt auch für eine spätere Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe und für eine Wasseranschlußergänzungsabgabe – (§ 7 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 und § 2 Abs. 4 NÖ Kanalgesetz 1977), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...