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Luxusautos
Luxusautos (§ 20 Abs. 1 Z 2 b EStG)
Für einen Mercedes 260E und einen Porsche Cabrio sind höhere Anschaffungskosten als 467.000 S nicht anzuerkennen, auch wenn der Betrieb Gewinne in Millionenhöhe erzielt. Die Angemessenheit von Betriebsausgaben steht in keinem wechselseitigen Zusammenhang mit der Höhe von Gewinnen. ()