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Zahnprothese bei Werbesprecher
Zahnprothese bei Werbesprecher (§ 4 Abs. 4, § 20 EStG)
Aufwendungen für eine Zahnprothese sind entsprechend dem Aufteilungsverbot nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Damit, daß die berufliche Tätigkeit als Sprecher einen tadellosen Zustand seiner Zahnprothese voraussetzt, ist noch nicht gesagt, daß das durch die Beschädigung der Zahnprothese verursachte "Lispeln, Zischen und Blubbern" nicht auch den Bereich der privaten Lebensführung berührt. ()