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Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
In SWK-Heft 16/1992, Seite D 53 ff., hat sich der Autor mit der Frage beschäftigt, ob "Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen" (gemäß § 224 Abs. 3 HGB in der Fassung des Rechnungslegungsgesetzes 1990) offen auf der Aktivseite der Bilanz abgesetzt werden dürfen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß die Bezeichnung "offene Absetzung" keine (für den Bilanzleser nicht erkennbare) Verrechnung (Saldierung) darstellt. Der Autor kam zur Ansicht, daß § 224 Abs. 3 HGB so ausgelegt werden kann, daß "Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen" – im Falle des wirtschaftlichen Zusammenhangs – auf der Aktivseite (in einer Vorspalte) ausgewiesen werden können und ein solcher Ausweis – bei Vorliegen der angeführten Voraussetzungen – gerechtfertigt ist und mit den gesetzlichen Bestimmungen im Einklang steht. Überdies ergebe sich kein Verstoß gegen den "True and fair view", sondern ermöglicht dem Bilanzleser in jedem Fall einen zutreffenden, allenfalls sogar zutreffenderen Einblick.
Anderer Ansicht ist Nowotny, der im Hinblick auf das Verrechnungsverbot gemäß § 196 Abs. 2 HGB eine Saldierung" anders als nach DHGB nicht für zulässig hält und ebenso wie Barborka die Verrechnung entschieden ableh...