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Gerichtliche Pauschalgebühr
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Ein Antrag, die Beschwerdeführerin von der
gerichtlichen Pauschalgebühr wegen Verfahrenshilfe zu befreien, kann nicht als Gesuch um Nachsicht von Gerichtsgebühren behandelt werden - (§§ 63 ff. ZPO), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)
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