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SWK 27, 20. September 1996, Seite R 85

Gerichtliche Pauschalgebühr

Ein Antrag, die Beschwerdeführerin von der

gerichtlichen Pauschalgebühr wegen Verfahrenshilfe zu befreien, kann nicht als Gesuch um Nachsicht von Gerichtsgebühren behandelt werden - (§§ 63 ff. ZPO), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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