zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. September 1996, Seite R 83

Wasseranschlußgebühr NÖ

Bei der Berechnung der

Wasseranschlußgebühr ist der Einheitssatz anzusetzen, der im Zeitpunkt des Einlangens der Veränderungsanzeige gilt - (§ 15 Abs. 2 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...