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SWK 27, 20. September 1996, Seite R 83

Hundesteuer: Befreiung

Die Befreiung von der

Hundesteuer in der Gemeinde Hittisau für Wachhunde steht nicht zu, wenn das zu bewachende Objekt Telefonanschluß hat - (§ 3 Hittisauer Hundeabgabeverordnung), (Abweisung)

(, AW 95/17/0073)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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