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SWK 27, 20. September 1996, Seite R 83
Hundesteuer: Befreiung
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Die Befreiung von der
Hundesteuer in der Gemeinde Hittisau für Wachhunde steht nicht zu, wenn das zu bewachende Objekt Telefonanschluß hat - (§ 3 Hittisauer Hundeabgabeverordnung), (Abweisung)
(, AW 95/17/0073)