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Aufschließungsbeitrag NÖ
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Anläßlich der Bewilligung zur Errichtung eines Gebäudes ist die Vorschreibung eines
Aufschließungsbeitrages nicht zulässig, wenn auf dem Grundstück am schon ein unbefristet bewilligtes Gebäude gestanden ist - (§ 14 Abs. 1 NÖ BauO 1976), (Abweisung der Beschwerde der Marktgemeinde)
(, AW 95/17/0047)