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SWK 27, 20. September 1996, Seite R 81

Aufschließungsbeitrag NÖ

Anläßlich der Bewilligung zur Errichtung eines Gebäudes ist die Vorschreibung eines

Aufschließungsbeitrages nicht zulässig, wenn auf dem Grundstück am schon ein unbefristet bewilligtes Gebäude gestanden ist - (§ 14 Abs. 1 NÖ BauO 1976), (Abweisung der Beschwerde der Marktgemeinde)

(, AW 95/17/0047)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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