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SWK 27, 20. September 1996, Seite R 81

Vergnügungssteuer Wien

Die

Vergnügungssteuer für einen Unterhaltungsspielapparat, der gar nicht angemeldet war, kann nicht für Monate vorgeschrieben werden, in denen der Apparat nachweislich nicht aufgestellt war - (§ 14 Wr. Vergnügungssteuergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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