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Vergnügungssteuer Wien
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Die
Vergnügungssteuer für einen Unterhaltungsspielapparat, der gar nicht angemeldet war, kann nicht für Monate vorgeschrieben werden, in denen der Apparat nachweislich nicht aufgestellt war - (§ 14 Wr. Vergnügungssteuergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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