Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bauherreneigenschaft bei Wohnhaus
Bauherreneigenschaft bei Wohnhaus (§ 4 Abs. 1, § 8 GrEStG)
Wird von den Grundstückskäufern ein Vertrag mit genauem Zahlungsplan unter Hinweis auf die Planunterlagen und die Bau- und Ausstattungsbeschreibung für eine konkrete Wohnung unterzeichnet, dann sind diese nicht Bauherren. ()