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Gesellschaftertausch
Gesellschaftertausch (§ 1 Abs. 1 GrEStG)
Soll durch die Übertragung aller Anteile an einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft die Ausübung eines Vorkaufsrechtes durch einen Dritten vermieden werden, so rechtfertigt dies nicht, von der Erhebung der Grunderwerbsteuer abzusehen. (BFH , II R 38/93 in BB 1996, 1154)