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Unverzinsliche Darlehen
Unverzinsliche Darlehen (§ 2 Z 3 b KVG)
Bei einem unverzinslichen Darlehen von 119 Mio. S durch die Alleingesellschafterin an die Z Immobilien-Leasing GmbH unterliegen die ersparten Zinsen der Gesellschaftsteuer. Der Umstand, daß ein solches Darlehen einer Rechtsgebühr nach § 33 TP 8 GebG unterliegt, hindert nicht die Gesellschaftsteuer der Zinsen ()