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Umsatzsteuerrechtliche Diskriminierung von Künstlern bei der Überlassung von Rechten i. S. d. UrhG?
Umsatzsteuerrechtliche Diskriminierung von Künstlern bei der Überlassung von Rechten i. S. d. UrhG?
Verwertung i. S. des UrhG ist Teil der künstlerischen Leistung
VON MAG. BRIGITTE KALTEIS
Mit ihrer Anfragebeantwortung vom , veröffentlicht in SWK-Heft 17/1996, Seite A 315, vertritt die FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Auffassung, daß seit dem die „Überlassung von Urheberrechten" von Künstlern einem Umsatzsteuersatz von 20% unterliegt.
1. Die Auffassung der FLD
Die FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland bezieht sich auf eine Anfrage eines österreichischen Kulturveranstalters hinsichtlich des Umsatzsteuersatzes für die Abgeltung von Fernsehrechten, die den engagierten Vortragskünstlern - abgesehen von Auftrittshonoraren - bezahlt werden. Sie vertritt dabei die Auffassung, daß - unabhängig von einer gesonderten oder gemeinsamen vertraglichen Regelung bzw. Abgeltung der Auftrittsvergütungen und der Überlassung der Rechte - für letztere der Normalsteuersatz zur Anwendung gelangt. Die FLD stützt ihre Rechtsansicht einerseits auf die Tatsache, daß unter Beachtung des im Umsatzsteuerrecht tragenden Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung in beiden Fällen zwei gesondert zu...