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SWK 11, 10. April 1996, Seite T 119

Budgetausschuß beschloß Strukturanpassungsgesetz

Abänderungen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 durch den Budgetausschuß vom 28. März 1996

Mag. Dr. Peter Takacs

Folgende Abänderungsanträge bzw. Entschließungen und Feststellungen wurden am im Budgetausschuß zum Strukturanpassungsgesetz 1996 eingebracht und beschlossen:

1. Öffentlicher Dienst

• technische Anpassungen, u. a. Berücksichtigung von Beschäftigungsverboten und Dienstverhinderungen bei Einmalzahlungen;

• Änderung des Bundespersonalvertretergesetzes, die durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz notwendig wurde.

2. Soziales

Ausnahme von Beschäftigten in Unternehmungen, die periodische Druckwerke herstellen, aus der Sozialversicherungspflicht für Werkverträge;

• Ausnahme für Amateursportler aus der Sozialversicherungspflicht für Werkverträge;

• Klarstellungen bei Werkverträgen und Ausländerbeschäftigung;

• Frauen, die bis 55 Jahre alt werden, können auch weiterhin nach 10 Jahren Wartezeit in die Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit gehen.

3. Finanzen

Für dienstnehmerähnliche und aufgrund freier Dienstverträge beschäftigte Personen wurde eine Abzugsteuer von 20% normiert, die gleichzeitig eine Befreiung von der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag bedeutet.

• Im Energieabgabenvergütungsgesetz wurde der Nettoproduktionswert neu definiert.

• Ein Entschli...

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