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Budgetausschuß beschloß Strukturanpassungsgesetz
Abänderungen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 durch den Budgetausschuß vom 28. März 1996
Folgende Abänderungsanträge bzw. Entschließungen und Feststellungen wurden am im Budgetausschuß zum Strukturanpassungsgesetz 1996 eingebracht und beschlossen:
1. Öffentlicher Dienst
• technische Anpassungen, u. a. Berücksichtigung von Beschäftigungsverboten und Dienstverhinderungen bei Einmalzahlungen;
• Änderung des Bundespersonalvertretergesetzes, die durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz notwendig wurde.
2. Soziales
• Ausnahme von Beschäftigten in Unternehmungen, die periodische Druckwerke herstellen, aus der Sozialversicherungspflicht für Werkverträge;
• Ausnahme für Amateursportler aus der Sozialversicherungspflicht für Werkverträge;
• Klarstellungen bei Werkverträgen und Ausländerbeschäftigung;
• Frauen, die bis 55 Jahre alt werden, können auch weiterhin nach 10 Jahren Wartezeit in die Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit gehen.
3. Finanzen
• Für dienstnehmerähnliche und aufgrund freier Dienstverträge beschäftigte Personen wurde eine Abzugsteuer von 20% normiert, die gleichzeitig eine Befreiung von der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag bedeutet.
• Im Energieabgabenvergütungsgesetz wurde der Nettoproduktionswert neu definiert.
• Ein Entschli...