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SWK 11, 10. April 1996, Seite R 23
USt-Schuld kraft Rechnung
• Wird in einer
Scheinrechnung über nicht ausgeführte Leistungen eine Umsatzsteuer ausgewiesen, so schuldet der Rechnungsaussteller diese Umsatzsteuer – (§ 11 Abs. 14 UStG 1994), (Abweisung)
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