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AgB: Finanzierung durch Fremdmittel
• Werden
außergewöhnliche Belastungen mit Fremdmitteln finanziert, so sind erst die Rückzahlungen dieser Fremdmittel als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen – (§ 34 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)
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