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SWK 11, 10. April 1996, Seite R 23
Verfahren: Beweise
• Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß einer früher oder zeitnäher getätigten
Aussage in der Regel höherer Wahrheitsgehalt zukommt als einer späteren, abweichenden Aussage – (§ 166 BAO), (Abweisung)
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