Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EBA veröffentlicht Abschlussbericht zu den überarbeiteten Methoden für die Berechnung von Beiträgen an Einlagensicherungssysteme
Die EBA hat ihren Abschlussbericht zu den Leitlinien über die Methoden zur Berechnung von Beiträgen an Einlagensicherungssysteme (EBA/GL/2023/02) veröffentlicht. Die Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme (DGSD) mandatiert die EBA, Leitlinien zu den Methoden für die Berechnung von Beiträgen an Einlagensicherungssysteme zu entwickeln und diese Leitlinien alle fünf Jahre zu überprüfen.
Mit den vorliegenden Leitlinien sollen die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Risiko eines Kreditinstituts und seinen Beiträgen zu den Einlagensicherungssystemen verbessert und die ursprünglichen Leitlinien gestrafft und vereinfacht werden.
Die wichtigsten Änderungen betreffen
die Festlegung von Mindestschwellenwerten für die meisten Kernrisikoindikatoren und die Anpassung ihrer Mindestrisikogewichte,
die Anpassung der Formel zur Bestimmung des Risikoanpassungsfaktors jedes Mitgliedsinstituts und
die Berücksichtigung von Einlagen, bei denen die Deckung durch das Einlagensicherungssystem unsicher ist.
Zudem sollen durch die Änderungen die Einlagensicherungssysteme verpflichtet werden, die Kalibrierung der Berechnungsmethode regelmäßig anhand aufsichtsrechtlicher Benchmarks zu überprüfen.