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SWK 11, 10. April 1996, Seite R 21
Familienbeihilfe: Anspruch
• Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört und die nicht überwiegend die Unterhaltskosten für das Kind trägt, hat keinen Anspruch auf
Familienbeihilfe – (§ 2 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
(, 0175)