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SWK 11, 10. April 1996, Seite R 21

Familienbeihilfe: Anspruch

Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört und die nicht überwiegend die Unterhaltskosten für das Kind trägt, hat keinen Anspruch auf

Familienbeihilfe – (§ 2 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)

(, 0175)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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