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SWK 11, 10. April 1996, Seite R 21

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Der Geschäftsführer einer GmbH kann zur

Haftung für Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden, wenn er nicht nachweist, daß ihn an der Nichtzahlung der Abgaben kein Verschulden trifft – (§ 80 BAO)

Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer einer insolvent gewordenen GmbH. Er wurde 2_ Jahre nach Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit zur Haftung für nichtbezahlte Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von 24.540.647 S herangezogen.

"Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung i. S. d. § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden darf ... Weil somit ausschließlich die Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Rede stand, deren Fälligkeiten in den Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers für die W-GmbH fielen, dieser Umstand dem Beschwerdeführer auch in der Berufungsvorentscheidung dargelegt wurde, wäre es i. S. d. zitierten Rechtsprechung zur Vermeidung der Haftungsinanspruchnahme seine Aufgabe gewesen, eine fehlende schuldhafte Pflichtverletzung i. S. d. § 9 Abs. 1 BAO darzulegen. Es war nicht en...

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