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SWK 11, 10. April 1996, Seite R 19

Verfahren: Wiedereinsetzung

Ein

Wiedereinsetzungsantrag muß auch die Angabe enthalten, wann das Hindernis für die Einhaltung der Frist aufgehört hat – (§ 308 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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