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Nochmals: »Blasebalgmodell« bei Investmentfonds
Entgegnung zur Meinungsäußerung von Fritsch in SWK-Heft 3/1996
In SWK-Heft 3/1996, Seite A 47 ff., nimmt Fritsch zu einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom , 95/14/0035, sehr kritisch Stellung. Da dabei gravierende sachliche Unterschiede völlig übergangen werden, sollen die folgenden Ausführungen zur Klarstellung dienen:
"Unlösbare Probleme" in der Praxis
Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des Investmentfondsgesetzes (im folgenden kurz "KAG") haben die tatsächlichen Erträgnisse an Zinsen, Fremdwährungsgewinne, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Bezugsrechtserlöse, Dividenden und Ausschüttungen aus Partizipationsscheinen einerseits und die Erträge "Ertragsausgleich" andererseits zu trennen. Nur dadurch ist gewährleistet, daß das Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen und der von den Schuldnern der Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten (inländischen) Kapitalertragsteuer und der (ausländischen) anrechenbaren Abzugsteuern richtig und aliquot auf die zum Bilanzstichtag des Fonds im Umlauf befindlichen Fondsanteile verteilt werden. Eine Vermengung von Erträgen und Ertragsausgleich würde eine Vervielfachung dieser steuerlich relevanten und in den Rechenschaftsberichten ausgewiesenen Beträge bewirken, wodurch die ...