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SWK 11, 10. April 1996, Seite A 197

Die Abfertigungsrückstellung aufgrund der Änderung des BMF-Erlasses vom 28. 3. 1995

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung

Univ.-Doz. Dr. Roman Rohatschek

Mit gab das BMF die Änderungen des Erlasses vom (Änderungen bei der steuerlichen Beurteilung von Rückstellungen durch das SteuerreformG 1993) hinsichtlich der Bewertung der Abfertigungsrückstellung bekannt. Der Erlaß vom (GZ 14 0602/7-IV/14/95) beinhaltet vor allem Änderungen für jene Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn aufgrund handelsrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln.

Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln (§ 5-Ermittler), wird die Ansicht des BMF in zwei Bereichen wiedergegeben, im Bereich der erstmaligen Bildung (4.3.1. des Erlasses) und im Bereich der Anhebung des Höchstausmaßes der Abfertigungsrückstellung bei anwartschaftsberechtigten Personen, die am Bilanzstichtag des Wirtschaftsjahres das 50. Lebensjahr vollendet haben (4.3.2. des Erlasses).

1. Erstmalige Bildung einer Abfertigungsrückstellung (ad 4.3.1. des Erlasses)

Gemäß § 198 Abs. 8 HGB ist für Anwartschaften auf Abfertigungen eine Abfertigungsrückstellung zu bilden. Das heißt, es besteht handelsrecht...

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