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SWK 12, 20. April 1996, Seite R 28

Müllabfuhrgebühren Salzburg

Berufungsbehörde betreffend die Vorschreibung von

Müllabfuhrgebühren ist im Land Salzburg die Gemeindevorstehung und nicht die Gemeindevertretung – (§ 31 Abs. 6 Salzburger Gemeindeordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, AW 95/17/0009)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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