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SWK 12, 20. April 1996, Seite R 27
Fremdenverkehrsbeitrag Salzburg
• Die Republik Österreich-Bund (Bundesstraßenverwaltung) ist verpflichtet, für die auf der Mautstrecke Flachau bis Rennweg der Tauernautobahn angehobenen
Mauteinnahmen Fremdenverkehrsbeiträge zu entrichten – (§ 43 Salzburger Fremdenverkehrsgesetz), (Abweisung)
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