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Lustbarkeitsabgabe OÖ
• Ein
Weihnachtsmarkt mit musikalischen Veranstaltungen in Oberösterreich stellt in seiner Gesamtheit eine steuerpflichtige Lustbarkeit dar – (§ 2 oö. Lustbarkeitsabgabegesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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