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Zustellung: Wirksamkeit
• Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen
Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden – (§ 17 Abs. 3 ZustellG), (Abweisung)
(, AW 95/17/0010)