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SWK 12, 20. April 1996, Seite A 229

Umsatzsteuer und Datenhighway

Einordnung der Datentransferleistungen unter die Beförderungsleistungen?

MMag. Dr. Franz Kleinbauer und Mag. Erich Lehner

Die Übermittlung von Daten wird – verbunden mit einem rasanten technischen Fortschritt – in unserem Wirtschaftskreislauf einen immer wichtigeren Stellenwert einnehmen. Rasche und optimale Kommunikation weltweit stellt in einem System verbundener Märkte und globaler Arbeitsteilung eine Standardanforderung dar. Als "Daten" kommt jede Form der Information in Frage. Es kann sich dabei um Sprache, Bilder, Dokumente, Dateien, Faxe, E-mail und vieles mehr handeln. Während die entsprechenden Dienstleistungen, die damit in Zusammenhang stehen, in Europa bisher weitgehend vom öffentlichen Sektor erbracht wurden oder Restriktionen unterworfen waren, brechen diese Strukturen nun auf, und private Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen am Markt an. Die Beurteilung dieser "Datenhighway"-Dienstleistungen gemäß dem UStG 1994 wird nachfolgend diskutiert.

1. Der Datenhighway

Als "Daten" kommen verschiedenste Formen der Information in Frage. Es kann sich dabei um die Übermittlung von Sprache, z. B. Telefonieren oder Voice-mail, handeln. Ebenso fällt die Übertragung von Dokumenten mittels Fax oder Btx, von Dateien mittels E-mail oder die Übertragung von Bildern, z. B. bei Videokonferenzen, darunter. Im Vordergr...

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