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Mittelpunkt der Tätigkeit
•Ein selbständiger musikalischer Alleinunterhalter, der dreieinhalb Jahre in einem mehrere hundert Kilometer von seinem Wohnort entfernten Hotel tätig ist, hat den Mittelpunkt seiner Tätigkeit an den Ort des Hotels verlegt und kann deshalb keine Reisekosten für Fahrten an seinen Wohnort geltend machen - (§ 4 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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