Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 1996, Seite R 119
Wiederaufnahmeantrag
•Ein Wiederaufnahmeantrag muß alle für die Beurteilung seiner Rechtzeitigkeit maßgeblichen Angaben enthalten - (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO), (Abweisung)
()